EU-Richtlinie zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Am 27. Januar 2003 wurde Die Richtlinie über Elektro-und Elektronik-Altgeräte vom Europäische Parlament eingestellt (diese wurde überarbeitet in Juli 2012, Ref. 2012/19/EU). Die Richtlinie ist auch als WEEE-Richtlinie bekannt (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive).
Diese Richtlinie führte eine Herstellerverantwortung für Elektro-Produkte in der Abfallphase ein. Das Ziel der Richtlinie ist eine starke Reduzierung von Umweltschäden welche solche Abfallprodukte auf die Umwelt haben (Dumping), durch diese umzusetzen in Umweltgewinn durch Materialrecycling.
Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht, wandte sich der Herstellerverantwortung in einem Importeur Verantwortung, dh derjenige, der das Produkt innerhalb die Landesgrenzen bringt, ist verantwortlich fur die letzte Phase des Produkts.
Der Importeur kann sowohl der Hersteller und Vertreiber sein. Doch oft wird der Hersteller verpflichtet selbst Verantwortung zu nehmen zur Zurücknahme wegen seines eigenen Vertriebsnetz.
Die Richtlinie bringt die folgende Pflichten für Hersteller / Händler mit sich:
– Etikettieren des Produkts (siehe das Symbol rechts)
– Registrierung bei den Gehörden
– Die Organisation der Rückkehr des Abfalls (WEEE)
– Umweltgerechte Produktgestaltung
Eine umweltfreundliche Produktion wurde auch durch die Einführung der RoHS-Richtlinie aufgezwungen, in deren Hersteller verboten wird bestimmte gefährliche Stoffe wie Cadmium und Blei in ihren Produkten zu verarbeiten.
Für eine verantwortliche Verarbeitung der entsorgten Geräte hat Waagen Henk Maas einen Vertrag geschlossen mit einem in elektrischer Geräte spezialisierten Entsorgungsbetrieb. Alle von uns eingesammelte Geräte werden auf einer Umweltgerechten Weise bei diesem Betrieb wiederverwertet. Das zurückgewonnene Material wird danach angewendet als Rohstoff für die Fertigung neuer Produkte.
In Bezug auf die Sammlung von ausrangierte, von Waagen Henk Maas gekennzeichnete Geräte, gelten die folgenden Regeln (aufgrund § 14 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- Beim Ankauf eines neuen Geräts wird Ihr altes Gerät kostenlos von uns eingenommen; oder
- falsch ein Gerät nicht repariert werden kann, wird dies von unserem Monteur kostenlos eingenommen; oder
- in aller sonstigen Fälle verpflichteten Sie sich innerhalb die Geschäftsbedingungen um defekte oder um einen anderen Grund zu entsorgen Geräte aufzuschicken nach:
Henk Maas Weegschalen BV, Tuinstraat 1, 4264 AW Veen (NL).
Das oben erwähnte gilt nicht falls Sie oder jemand anders das Gerät benutzen für Wiederverwertung. Haben sie Fragen oder Aufmerkungen bitten wir Ihnen uns zu kontaktieren.
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