Information über EU-Fertigpackung-Wiegesysteme

Der Artikel 1 der Richtlinie 76/211/EEG der Rat von 21.2.1976 läutet:
“Diese richtlinie gilt für Fertigpackungen (…..) in konstanten, einheitlichen Nennfüllmengen in den Verkehr gebracht werden sollen, die, – bestimmten, vom Abfüllbetrieb im voraus festgelegten Werten entsprechen, – in Gewichts- oder Volumeneinheitenh ausgedrückt werden, – nicht kleiner als 5 g oder 5 ml und nicht größer als 10 kg oder 10 l sind.”

e-teken_2

Die E-Markierung ähnelt ein kleinen e.
Es wird in Europa auf der Verpackung von Lebensmitteln genannt.
Anwendung und Nutzung muss den entsprechenden Anforderungen erfüllen.

Information über u.a. die geltenden EU-Richtlinien über die fertiggepackten Produkte finden Sie auf der Website eur-lex.europa.eu der Europäische Union:
Richtlinie 76/211/EEG des Rates von 21.2.1976
Richtlinie 78/891/EEG der Kommission von 4.11.1978
Richtlinie 2007/45/EG des Europäisches Parlaments und der Rat von 21.9.2007

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Ein Abschnitt aus der Richtlinie 76/211/EEG

Bron: © Europese Unie, http://eur-lex.europa.eu/